Eine oberösterreichische Volksschullehrerin ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Landesgericht Linz bestätigte die Entscheidung der Bildungsdirektion, die Pädagogin wegen ihres Social-Media-Auftritts als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ zu entlassen.
Hysterie darf einfach nur von Spezialisten mit professioneller Ausrüstung behandelt werden.
Zumindest das Geburtenproblem scheint dann wohl nicht so schlimm zu sein in Österreich.