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Eine oberösterreichische Volksschullehrerin ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Landesgericht Linz hat die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt, die Pädagogin wegen ihres Social-Media-Auftritts als selbsternannte „Orgasmus-Päpstin" zu entlassen.
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