Eine oberösterreichische Volksschullehrerin ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Landesgericht Linz bestätigte die Entscheidung der Bildungsdirektion, die Pädagogin wegen ihres Social-Media-Auftritts als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ zu entlassen.
Orgasmen haben keinen platz in der österreichischen gesellschaft