Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers von Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien in einem Erkenntnis nun festgestellt. Der Anwalt eines Aktivisten spricht von einem Präzedenzfall.
Pauschale oder pauschalisierende Aussagen werden einer Sache meistens nicht gerecht, so auch hier.
Nicht das System ist scheiße, sondern die, die es missbrauchen. Das Kind mit dem Bade auszuschütten hilft mMn nicht.
Das System ist so gebaut, dass Leute es missbrauchen können. Natürlich ist das System in einem solchen Fall das Problem.