Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers von Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien in einem Erkenntnis nun festgestellt. Der Anwalt eines Aktivisten spricht von einem Präzedenzfall.
Das System ist so gebaut, dass Leute es missbrauchen können. Natürlich ist das System in einem solchen Fall das Problem.