Wegen des Tatbestandes der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt in Tateinheit mit Tierquälerei wird sich ein 56-jähriger Landwirt aus St. Marienkirchen bei Schärding verantworten müssen. Fünf Mutterschafe starben, weil er beim Spritzen seines Feldes nicht sachgemäß gehandelt hatte.
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