Wegen des Tatbestandes der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt in Tateinheit mit Tierquälerei wird sich ein 56-jähriger Landwirt aus St. Marienkirchen bei Schärding verantworten müssen. Fünf Mutterschafe starben, weil er beim Spritzen seines Feldes nicht sachgemäß gehandelt hatte.