Och, der Leasingvertrag ist davon unberührt. Wird dann halt so gehandhabt, als habe der Leasingnehmer den Wagen grob fahrlässig zu Schrott gefahren (was ja nicht komplett falsch ist in dem Kontext). In der Folge fordert dann dir Leasinggesellschaft den Zeitwert des Fahrzeugs als Kompensation vom Leasingnehmer ein.
Och, der Leasingvertrag ist davon unberührt. Wird dann halt so gehandhabt, als habe der Leasingnehmer den Wagen grob fahrlässig zu Schrott gefahren (was ja nicht komplett falsch ist in dem Kontext). In der Folge fordert dann dir Leasinggesellschaft den Zeitwert des Fahrzeugs als Kompensation vom Leasingnehmer ein.
Alles ganz simpel und schnell erledigt