Im Kaufvertrag seien wichtige Fragen zu Gewährleistung und Gerichtsstand nicht geregelt worden, monierten die Prüfer. Das Verteidigungsministerium kann die Kritik nicht nachvollziehen
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Im Kaufvertrag seien wichtige Fragen zu Gewährleistung und Gerichtsstand nicht geregelt worden, monierten die Prüfer. Das Verteidigungsministerium kann die Kritik nicht nachvollziehen