Ein ehemaliger Gerichtsvollzieher ist am Mittwoch im Landesgericht Ried wegen eines sexuellen Übergriffs im Dienst zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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