In acht Bundesländern dürfen unter 14-Jährige bis 23 Uhr fortgehen, 14- bis 16-Jährige bis 1 Uhr Früh. In Oberösterreich liegen diese Grenzen jeweils eine Stunde unter denen in den anderen Bundesländern, was vor allem für Jugendlichen die im Grenzbereich zu Niederösterreich, der Steiermark oder Salzburg wohnen, zum Problem werden kann.
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