Ein 65-jähriger Mann wurde vom Landesgericht Wels verurteilt, weil er seltene Christkindl-Briefe aus der Nachkriegszeit gefälscht und verkauft hatte. Er erhielt 18 Monate bedingte Haft und verursachte einen Schaden von 80.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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