Der Beamte wurde nicht rechtskräftig zu mehr als vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Schuldsprüche gab es etwa für Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Spionage
You must log in or register to comment.
Der Beamte wurde nicht rechtskräftig zu mehr als vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Schuldsprüche gab es etwa für Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Spionage