Ein Bankkunde, der Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, muss nicht den ganzen Schaden selbst zahlen. Obwohl er fahrlässig gehandelt hat, trifft auch die Bank eine Mitschuld, weil ihr Fraud-Monitoring nicht anschlug. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz in einem Betrugsfall gefällt.
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