Das Landesgericht Linz hat in einem Teilurteil die arbeitsrechtlichen Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführer der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA, Dietmar Kerschbaum, wegen behaupteter nicht gerechtfertigter Entlassung nicht rechtskräftig abgewiesen. Das berichtete die LIVA am Mittwoch.