Jene Volksschullehrerin, die im Internet unter dem Namen „Orgasmuspäpstin“ Ratschläge für ein erfülltes Sexualleben gegeben hat, hat wegen dieser Aktivitäten zwar nicht entlassen, aber durchaus gekündigt werden dürfen. Das entschied das Oberlandesgericht Linz am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.