Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat am Montag die teilbedingte Haftstrafe für einen Schönheitschirurgen, der gefälschte Abnehmspritzen zur Selbstinjektion verkauft hatte, in eine unbedingte Geld- sowie einjährige bedingte Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Strafe liegt nun bei 57.600 Euro.