Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat am Mittwoch die Beschwerde der Westringgegner gegen die Ablehnung einer Volksbefragung durch die Stadt Linz verhandelt. Der Stadt war die beabsichtigte Fragestellung zu unkonkret. Ein Urteil dürfte in den kommenden Wochen schriftlich ergehen.
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