Im Prozess rund um den umstrittenen Verkauf einer Seepension am Traunsee hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs in allen fünf Fällen bestätigt. Wie hoch die Haftstrafe ausfallen wird, muss jetzt das Oberlandesgericht Linz noch entscheiden.