Am Sonntag soll der Mann durch eine Haftrichterin vernommen werden. „Diese entscheidet dann auch, ob er in Untersuchungshaft bleibt. Wir gehen von akuter Wiederholungsgefahr aus, er hat einschlägige Vorstrafen und hat sich nun neuerlich mit diesen Tattoos in der Öffentlichkeit präsentiert“, so Ebner weiter.
Follow-up
Genau das hab ich mich auch gerade gefragt!