Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat den Beschwerden des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und von Tierschutz Austria gegen rund 30 Bescheide zum Singvogelfang im Salzkammergut stattgegeben. Die Bezirkshauptmannschaften müssen künftig wesentlich genauer prüfen.
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