Geht es nach der ÖGK, sollen Wahlärzte ähnlich wie in Deutschland nur noch das Zweieinhalbfache des Kassentarifs verlangen dürfen. Die Ärztekammer ist dagegen
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Geht es nach der ÖGK, sollen Wahlärzte ähnlich wie in Deutschland nur noch das Zweieinhalbfache des Kassentarifs verlangen dürfen. Die Ärztekammer ist dagegen