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Ein 43-jähriger Mann ist heute wegen unerlaubter Videoaufnahmen auf einer Damentoilette am Badesee in Feldkirchen an der Donau (Bezirk Urfahr-Umgebung) zu zwei Jahren bedingter Haftstrafe verurteilt worden. Der Antrag, ihn auch in eine forensisch-therapeutische Anstalt einzuweisen, wurde abgewiesen.
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