Ein 43-jähriger Mann ist heute wegen unerlaubter Videoaufnahmen auf einer Damentoilette am Badesee in Feldkirchen an der Donau (Bezirk Urfahr-Umgebung) zu zwei Jahren bedingter Haftstrafe verurteilt worden. Der Antrag, ihn auch in eine forensisch-therapeutische Anstalt einzuweisen, wurde abgewiesen.