Milchbrötchen, Croissants und Co. können Alkohol enthalten, wie viel genau, ist meistens unklar. Die Arbeiterkammer (AK) OÖ fordert deshalb eine deutlichere Kennzeichnung. Im Test von 30 Produkten waren – analog zu den Regeln für Getränke – zwei vom Alkoholgehalt her deklarationspflichtig, hieß es in einer Aussendung.
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