Die Beschwerde eines Hundebesitzers ist vom Landesverwaltungsgericht abgelehnt worden. Sein Hund hatte einen Radfahrer in Ansfelden gebissen. Laut dem Hundebesitzer habe sich sein Hund lediglich erschrocken, weil der Radfahrer gestürzt war. Der Hund wurde dennoch als „auffällig“ eingestuft.
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