Das Weisungsrecht soll somit von der Justizministerin an einen kollegialen Dreiersenat übergehen. Das Gremium soll für sechs Jahre gewählt werden und alle zwei Jahre den Vorsitz wechseln
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Das Weisungsrecht soll somit von der Justizministerin an einen kollegialen Dreiersenat übergehen. Das Gremium soll für sechs Jahre gewählt werden und alle zwei Jahre den Vorsitz wechseln