Am Dienstag endet die Begutachtung der Verordnung zum Stopp des Familiennachzugs. Ihre Begründung ist laut zwei kritischen Stellungnahmen fehlerhaft und EU-rechtswidrig
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Am Dienstag endet die Begutachtung der Verordnung zum Stopp des Familiennachzugs. Ihre Begründung ist laut zwei kritischen Stellungnahmen fehlerhaft und EU-rechtswidrig