Binnen drei Jahren sollen Schutzberechtigte befähigt werden, sich selbst zu erhalten. Wie streng die Sanktionen gehandhabt werden sollen, wurde unterschiedlich beantwortet
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Binnen drei Jahren sollen Schutzberechtigte befähigt werden, sich selbst zu erhalten. Wie streng die Sanktionen gehandhabt werden sollen, wurde unterschiedlich beantwortet