Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers von Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien in einem Erkenntnis nun festgestellt. Der Anwalt eines Aktivisten spricht von einem Präzedenzfall.
Ich meine dass sich irgendwer den Schuh anziehen muss sich um die Einhaltung von Gesetzen und der Verfolgung von Straftätern zu kümmern . In welcher Form und von wem kann man natürlich lange und breit diskutieren.