Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers von Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien in einem Erkenntnis nun festgestellt. Der Anwalt eines Aktivisten spricht von einem Präzedenzfall.
Eben, die bekommen ja nicht ohne Grund Uniformen vom Staat. Der Polizist soll ja Respekt einflößen, was ihm mit Bekleidung gewiss leichter fallen wird.