Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers von Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien in einem Erkenntnis nun festgestellt. Der Anwalt eines Aktivisten spricht von einem Präzedenzfall.
Pauschalisierung ist ja nicht zwingend falsch. Ich hatte in erster Linie keinen Bock auf irgendwelche Leute, die das erste A auf Punkt und Beistrich durchdiskutieren wollen.