An vier heimischen Standorten des Linzer Stahlkonzerns voestalpine wird von der Wettbewerbs- und Beschäftigungsklausel für Unternehmen in schwierigen Wirtschaftslagen Gebrauch gemacht. Laut Klausel dürfen vom vereinbarten Kollektivvertragslohn zwischen 0,75 und 1,5 Prozent zurückbehalten werden.