Der Fall der sogenannten „Orgasmuspäpstin“ dürfte demnächst wieder das Gericht beschäftigen. Die Volksschullehrerin, die wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten für ein erfülltes Sexualleben entlassen worden ist, will das Unterrichtsverbot der Bildungsdirektion weiterhin nicht hinnehmen und den Rechtsstreit fortsetzen.