Bin gerade auf der Website des Ordnungsdienst Linz auf diesen Absatz gestoßen:
Unsere MitarbeiterInnen sind volljährige österreichische StaatsbürgerInnen mit guten Deutschkenntnissen […]
Ist das so legal? Volljährigkeit und Deutschkenntnisse sind eh klar, aber eine Staatsbürgerschaft vorauszusetzen klingt mir erst mal nicht mit dem EU Recht vereinbar.
Weiß da jemand mehr dazu?
Ohne dieses Unternehmen oder die rechtliche Situation in der Republik Österreich zu kennen, könnte es erforderlich sein, weil im Rahmen der Tätigkeit sogenannte hoheitliche Aufgaben übernommen oder übertragen werden? Und sei es nur das Linzer Wappen auf der Uniform zu tragen?