Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerberinnen und Asylwerber ist durch die unter Türkis-Blau eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt wird. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Gesetzprüfungsverfahren entschieden.

Verfassungskonforme Gesetze waren nicht so die Stärke der vorherigen Regierung …