Weil das Bundesverwaltungsgericht „große negative Beeinträchtigungen“ des UNESCO-Welterbes sieht, hat es jetzt überraschend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Heumarkt-Projekt angeordnet. Im November 2024 hatte die Stadt einer UVP noch eine Absage erteilt.