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    1 month ago

    In einer Stellungnahme der zuständigen Magistratsabteilung 63 hieß es, es gebe eine interne Handlungsanleitung. Bei der Ermittlung der Ehefähigkeit sei darauf hinzuweisen, dass bei fehlender Zustimmung Probleme bei der Anerkennung der Ehe im Iran auftreten können, dass aber die Eheschließung in Österreich trotzdem stattfinden kann.

    Was dem Artikel ein wenig die Aufregung nimmt ;-)