Nach der Aussage von Juristen fiel die Strafe für Teichtmeister – zwei Jahre bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren – relativ hart aus. Die bedingte Strafnachsicht sei bei einem geständigen Ersttäter Usus. Dass Teichtmeister für seine Taten keinen einzigen Tag ins Gefängnis muss, sorgte dennoch für heftige Debatten. Die ÖVP forderte härtere Strafen, die vom Justizministerium ohnehin geplant sind.

Allerdings sprechen sich Experten dagegen aus. Höhere Strafen hätten bei Taten, hinter denen ein Suchtverhalten stehe, keine präventive Wirkung, meinte die Strafrechtsprofessorin Katharina Beclin gegenüber der APA. Wichtiger als Anlassgesetzgebung wären „bewusstseinsbildende Maßnahmen“, die dazu beitragen, „dass Täter überführt und verurteilt werden können“. Vor einer weiteren Emotionalisierung der Debatte sei zu warnen.

Doch Emotion ist einer der wichtigsten Treiber der Politik. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker, im Zivilberuf Anwalt, hielt fest, das Urteil sei „ein fatales Signal sowohl an Täter und auch an die Opfer“. Die Wiener Gemeinderätin Laura Sachslehner, Stockers Vorgängerin im Generalsekretariat, nannte es gar „einen Schlag ins Gesicht für jeden, der an Gerechtigkeit in unserem Rechtssystem glaubt“. Die radikalste Reaktion kam vom Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp: „Wenn der Rechtsstaat so versagt, braucht man sich in Zukunft über Selbstjustiz nicht wundern.“

Laut Zadic (ZIB 1, 20.09.) verdoppeln (teilweise noch mehr) sich die Strafen in der noch nicht beschlossenen neuen Gesetzgebung.

Die emotionale Ausschlachtung des Falls ist halt wieder mal erwartbare Politik von den gewissen Kandidaten.